Informationen für Vereine zum Corona-Virus (Update)

Vorstand-News

Seit dem 6. Mai 2020 dürfen in Niedersachsen Outdoor-Sportanlagen wieder öffnen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat jeder, der die Anlagen nutzt, einen Abstand von mindestens zwei Metern
zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur unter E
inhaltung dieser 2-Meter-Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

Weitere Hinweise, was der bei sportlichen Betätigung in Coronazeiten zu beachten ist, bietet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB).
Die „zehn Leitplanken des DOSB“ stehen unter www.dosb.de zur Verfügung.